Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir möchten, dass alle Menschen unsere Website gut nutzen können – unabhängig von Seheinschränkung, Motorik oder Technik. Stand: Juli 2026.

1. Unser Anliegen

Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den anerkannten Standards für digitale Barrierefreiheit (WCAG 2.1, Stufe AA bzw. EN 301 549) zugänglich zu gestalten und fortlaufend zu verbessern.

2. Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist nach unserer eigenen Einschätzung weitgehend mit WCAG 2.1 Stufe AA vereinbar. Einzelne Inhalte sind möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei (siehe Ziffer 4).

3. Bereits umgesetzte Maßnahmen

  • Bedienhilfen-Menü (Symbol unten rechts): Schriftgröße vergrößern, Modus mit hohem Kontrast, Animationen reduzieren. Die Einstellungen bleiben gespeichert.
  • Vergrößerbarkeit: Die Seite lässt sich stufenlos zoomen und passt sich auf Handy, Tablet und Desktop an.
  • Tastaturbedienung mit sichtbarem Fokus sowie ein Link „Zum Inhalt springen".
  • Ausreichende Farbkontraste bei Texten; Informationen werden nicht allein über Farbe vermittelt.
  • Alternativtexte für Bilder, sinnvolle Beschriftungen von Formularfeldern und Schaltflächen.
  • Bewegung: Die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren" wird berücksichtigt.

4. Noch nicht vollständig barrierefreie Inhalte

  • Online-Terminbuchung (Doctolib) und die eingebettete Karte (Google Maps) sind Angebote externer Anbieter; deren Barrierefreiheit liegt außerhalb unseres Einflussbereichs.
  • Einzelne ältere Inhalte oder Dokumente sind unter Umständen noch nicht vollständig barrierefrei aufbereitet.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, verbleibende Barrieren abzubauen.

5. Barriere melden & Feedback

Ihnen ist eine Barriere aufgefallen oder Sie benötigen Informationen in einer zugänglichen Form? Bitte melden Sie sich – wir helfen gern weiter:

Hausarztpraxis Hoffmann
Lehenstraße 10, 90768 Fürth
Telefon: 0911 752957
E-Mail: info@hausarztpraxishoffmann.de

6. Durchsetzungsverfahren

Sollten wir Ihre Rückmeldung zu einer Barriere nicht zufriedenstellend beantworten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde des Landes wenden, die die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) überwacht.

7. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde im Juli 2026 erstellt. Sie wird bei wesentlichen Änderungen der Website aktualisiert.